Was sollte ich bei der Kalkulation von Reisemitteln beachten?
Häufig reisen nicht nur die Projektleiter:innen der X-Student Research Groups, sondern auch teilnehmende Studierende. Aufgrund des Gruppencharakters der Reisen werden im StuROPx keine einzelnen Dienstreiseabrechnungen (gemäß zahlungsbegründeter Belege) gestellt. Stattdessen arbeiten wir mit Reisekostenzuschüssen. Entscheidend dabei ist das Wort "Zuschuss", d. h., es werden nicht die entstandenen Kosten erstattet, sondern ein Zuschuss zu den Kosten (Fahrt, Übernachtung etc.) gewährt. Der Reisekostenzuschuss orientiert sich an der Wegstreckenentschädigung gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG): 20 Cent/ km; mit einem Höchstbetrag von 130 €/ Strecke, also insgesamt bis zu 260 € pro Person.