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FAQs des Fellowship Programms des Objective 3 - Advancing Research Quality and Value

Es wird grundsätzlich eine eigene Kostenstelle benötigt, da eine personalisierte Fördermitteilung erstellt wird. Die Mittel des Fellowship-Programms werden von der eigenen Einrichtung über Ihre eigene Kostenstelle verwaltet. Sollten Sie sich für ein Outgoing Fellowship ohne Kostenstelle bewerben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie von einem/r Vorgesetzten für ein Fellowship vorgeschlagen werden. In dem Fall wäre der/die Vorgesetzte Antragssteller*in, und würde Sie für ein Fellowship verbindlich nominieren. Beide Parteien müssen in diesem Fall den Antrag unterschreiben.

Sie beziehen Ihr Gehalt aus Ihrer regulären Anstellung ganz normal weiter. Das Fellowship wird i.d.R. wie eine lange Dienstreise oder Beurlaubung gehandhabt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Antragsunterlagen die Zustimmung Ihrer Heimeinrichtung zur Durchführung des Fellowships beifügen. Die genaue administrative Umsetzung des Fellowships klären Sie bitte direkt mit der für Sie zuständigen Personalabteilung.

Nein, das Fellowship kann zwar u.U. administrativ als Beurlaubung ausgelegt werden, einen Antrag auf Urlaub müssen Sie deswegen aber nicht stellen. Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Personalstelle das administrative Verfahren für die Umsetzung des Fellowships.

Da die Zuständigkeiten in den Häusern variieren können, ist es wichtig, dass Sie selber die relevanten Ansprechpartner*innen in Ihrer Einrichtung identifizieren. Grundsätzlich sollten Sie aber die zuständige Personalstelle, Vorgesetze, ggf. Projektkolleg*innen, etc. informieren bzw. Rücksprache mit diesen halten und ggf. notwendige Zustimmungen einholen.

Die Ausschreibung verwendet lediglich ein Template für die Budgetplanung. In der aktuellen Ausschreibung finden sich die Hinweise, welche weiteren Informationen und Angaben in welchem Umfang Sie im Rahmen der Antragstellung übermitteln müssen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Zusatzförderung für Personen, die beispielsweise mit Ihren Kindern reisen (müssen) oder gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen. In beiden Fällen sind von den Antragssteller*innen entsprechende Nachweise zu erbringen, die jeweils der Einzelfallprüfung unterliegen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Zusatzförderung gibt es nicht. Sie können sich hierzu gerne auch von Ihren jeweiligen Personalabteilungen beraten lassen.

Die bewilligten Mittel sind Haushaltsmittel. Sie sind zweckgebunden und ausschließlich gemäß Antrag und dem geförderten Finanzierungsplan zu verwenden. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt an Ihrer Heimateinrichtung. Genauere Angaben zur Bewirtschaftung erhalten Sie nach Bewilligung über Ihre jeweilige Einrichtung.

Es gibt keine festen Fristen für das Fellowship des Objective 3. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Das Fellowship kann grundsätzlich auch in das nächstfolgende Jahr reichen. Bitte machen Sie in Ihrem Antrag klar deutlich, für welchen Zeitraum Sie das Fellowship beantragen möchten.