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Fragen zum X-Tutorials-Stipendium

  

An wen richtet sich das Stipendium?

Das X-Tutorials-Stipendium zielt darauf ab, forschungsstarke Studierende zu fördern, indem es ihnen den Freiraum verschafft, sich neben dem Studium in der Leitung und Durchführung eines Forschungsprojektes zu erproben. Stipendiat:innen müssen während der Laufzeit der Forderung an einer Hochschule des Berliner Exzellenzverbundes immatrikuliert sein.

 Wie werden Stipendien für X-Tutorials vergeben?

Grundlage für die Vergabe von Stipendien an die studentischen Projektleiterinnen und -leiter von X-Tutorials ist die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien an Studierende im Rahmen des Student Research Opportunities Program (StuROPx). Diese Richtlinie definiert den Zweck des Stipendiums, die Förderfähigkeit, die Dauer, Art und Höhe des Stipendiums sowie die Verfahren zur Auswahl und Vergabe der Stipendien.

Die adminstrierende Verbundeinrichtung ist im Falle des StuROPx die Humboldt-Universität zu Berlin. Das bedeutet: Unabhängig davon, an welcher Verbundeinrichtung das X-Tutorial durchgeführt wird, erfolgt die Vergabe der Stipendien - auf Grundlage der Förderempfehlungen der Auswahlkommission durch das Steering Committee „Teaching and Learning“ der Berlin University Alliance - durch die Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Förderentscheidung wird mittels eines Stipendienbescheids durch die Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gegeben.

Was ist die Dauer des Stipendiums?

Das Stipendium wird für die Laufzeit des X-Tutorials von zwei Semestern gewährt, also insgesamt 12 Monate.

Wie ist das Stipendium vergütet?

Das Stipendium wird monatlich in Raten von 550 EUR ausgezahlt.

Wird das Stipendium fortbezahlt, wenn ein Pausieren des X-Tutorials notwendig wird?

Das Stipendium ist üblicherweise nicht verlängerbar. Bei Änderung der persönlichen Verhältnisse (bspw. Schwangerschaft, Kind, längere Krankheit, Pflege Angehöriger) kann aber ein Antrag auf Zusatzzahlungen gestellt werden.

Kann ich als Stipendiat:in zusätzlich arbeiten oder BAföG erhalten?

Der Bezug eines Stipendiums ist steuerfrei und kann mit einer Nebentätigkeit kombiniert werden. Als Empfänger:in von BAföG sollten Sie beachten, dass die Bewilligung von Stipendien unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen findet. Das Studierendenwerk Berlin kann Ihnen hierzu weitere Auskünfte erteilen.

Wie sind die Stipendiat:innen versichert?

Ein Versicherungsschutz besteht während oder aufgrund des Stipendiumsbezugs nicht. Als Studierende an einer Berliner Hochschule oder Universität können Stipendiat:innen über die Unfallkasse Berlin unfallversichert sein. Weitere Informationen für die FU siehe hier, für die HU siehe hier und für die TU hier. Studierende an der der Charité richten sich entsprechend ihrer Immatrikulation nach den Informationen der HU oder FU, Ob ein Versicherungsfall vorliegt, entscheidet die Unfallkasse Berlin. Es kann Konstellationen geben, in denen dieser Versicherungsschutz gegebenenfalls nicht greift. Stipendiat:innen wird deshalb empfohlen zu prüfen, ob sie einen angemessenen Versicherungsschutz (private Haftpflichtversicherung) haben.