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Fragen zu Sach- bzw. Reisemitteln für das X-Tutorial

  

Gelten die Sach- bzw. Reisemittel über maximal 750 Euro für ein oder für zwei Semester?

In Ihrem Antrag können Sie nur einmal bis zu 750 Euro beantragen. Sollten im Projektverlauf zusätzliche Mittel erforderlich werden, können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt kalkulieren und beantragen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit können nach Prüfung durch die StuROPx-Koordinierungsstelle zusätzliche Mittel bewilligt werden.

Wie detailliert muss die Kostenaufstellung für die Sach- bzw. Reisemittel sein?

Die Kostenaufstellung muss nicht zwingend sehr detailliert sein. Sie muss aber plausibel sein. Sowohl die StuROPx-Koordinierungsstelle als auch die Gutachterinnen und Gutachter müssen verstehen können, wofür und warum Sie welche Mittel benötigen.

Können die Sach- bzw. Reisemittel auch für Konferenzbesuche genutzt werden?

Ja, allerdings wäre es schön, wenn Sie die Konferenz gemeinsam mit einer Gruppe Studierender besuchen würden.

Sind die Sach- bzw. Reisemittel als Pauschalbetrag zu verstehen?

Nein, die Sach- bzw. Reisemittel werden den Projekten nicht als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Bei der Beantragung des X-Tutorials im Rahmen des Call for Proposals wird eine bestimmte Summe kalkuliert und beantragt. Es ist dieser Betrag, der zur Verfügung steht.

Wie werden die Sach- bzw. Reisemittel abgerechnet?

Wie Sach- bzw. Reisemittel im StuROPx abgerechnet werden, wird im Rahmen des Qualifizierungsprogramms thematisiert. Zudem gibt es ein eigens dafür eingerichtetes Intranet, das den studentischen Projektleiterinnen und -leitern bei der Verausgabung und Abrechnung ihrer Mittel helfen soll.