Gute Wissenschaftliche Praxis an der BUA
Ombudspersonen an der BUA
An allen Partneruniversitäten der BUA gibt es Ombudspersonen. Sie haben eine beratende und vermittelnde Funktion und können von allen Angehörigen der jeweiligen Hochschule z.B. bei Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis, Autorschaftskonflikten, Betreuungskonflikten und Machtmissbrauch konsultiert werden. Anfragen an die Ombudspersonen werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt.
Anstelle der Ombudspersonen der Häuser kann bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis auch das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland (vormals „Ombudsman für die Wissenschaft“) konsultiert werden. Das Gremium wurde als unabhängige Beratungsinstanz von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet und steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland offen.
Satzungen zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Satzungen dienen der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an den Einrichtungen der BUA. Sie beschreiben die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und deren Umsetzung sowie Regelungen für den Umgang mit Verstößen. Sie gelten rechtsverbindlich für alle Personen, die an der jeweiligen Einrichtung wissenschaftlich tätig sind.