Einführung
Die Frage, wie Wissenschaft bzw. wissenschaftliche Leistungen angemessen bewertet werden können, wird gegenwärtig national und international verstärkt diskutiert. In der Kritik steht vor allem der starke Fokus auf wenige quantitative Indikatoren. Diese Metriken werden der Vielfalt und den Inhalten wissenschaftlicher Leistungen nicht gerecht. Vielmehr setzen sie häufig Fehlanreize, mit negativen Effekten für das gesamte Wissenschaftssystem und die Qualität von Wissenschaft.
Bestrebungen, die Wissenschaftsbewertung zu reformieren, sind nicht neu. Die wohl bekannteste Initiative, die bereits 2012 die Notwendigkeit nach Veränderungen bei der Bewertung von Forschenden und Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung thematisiert, ist die Declaration on Research Assessment (DORA). Seit 2021 haben diese Bestrebungen mit dem Prozess „Reforming Research Assessment“ eine neue Dynamik erfahren. Initiiert durch die Europäische Kommission, in enger Zusammenarbeit mit der European University Association und Science Europe und unter Beteiligung vieler nationaler und internationaler Wissenschaftseinrichtungen wurde das „Agreement on reforming research assessment“ (ARRA) formuliert und nach Diskussion mit Interessensvertreterinnen im September 2022 offiziell zur Unterzeichnung veröffentlicht.
Verbunden damit konstituierte sich die Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) im Dezember 2022. Zu den Mitgliedsorganisationen gehören internationale, nationale und regionale Fachgesellschaften, Forschungseinrichtungen, Forschungsförderorganisationen sowie Agenturen und Behörden, die das Interesse eint, Bewertungsprozesse in der Wissenschaft fair und transparent zu gestalten.
Im Unterschied zu bisherigen Initiativen gehen die Unterzeichnenden des „Agreement on reforming research assessment“ (ARRA) zehn Verpflichtungen ein, wobei sie die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und das Vorgehen zu ihrer Umsetzung frei gestalten können. Grundlage für die Umsetzung der Verpflichtungen ist der „Action Plan“, dessen Vorlage innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung von ARRA ebenfalls Bestandteil der eingegangenen Verpflichtungen ist. Die Organisationen sind zudem aufgerufen, ihre Aktionspläne zu veröffentlichen, um so den Wissens- und Erfahrungsaustausch über die Grenzen der eigenen Einrichtung hinaus anzustoßen.