Sind die Mittel übertragbar?
Entsprechend dem geförderten Projektzeitraum sind bewilligte Fördermittel grundsätzlich an das Haushaltsjahr gebunden. Eine Übertragung der Fördermittel in das nächste Haushaltsjahr kann bei der Geschäftsstelle bis zum 1. September des aktuellen Jahres maximal in Höhe von 20 % der Jahressumme beantragt werden. Ähnliches gilt für nicht benötigte Fördermittel. Auch hier ist dies der Geschäftsstelle zu berichten.